Wechsel des Geschäftsführers eines Unternehmens in Griechenland

Mit folgendem Leitfaden erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Verfahren des Geschäftsführerwechsels bei Kapitalgesellschaften in Griechenland. 

Dargestellt wird der Regelfall, in dem eine Europäische Muttergesellschaft einen Wechsel des Geschäftsführers ihrer griechischen Tochtergesellschaft wünscht und einen in Griechenland nicht ansässigen EU-Ausländer als Geschäftsführer einsetzt. 

Das AP & Generalis Corporate Team unterstützt die Geschäftsführung oder Rechtsabteilung der Muttergesellschaft in der Vorbereitung aller erforderlichen Beschlüsse und Bescheinigungen, die zur Umsetzung des Geschäftsführerwechsels in Griechenland erforderlich sind. Diese sind grundsätzlich zusammengefasst Folgende:

I. Beschluss der Muttergesellschaft zum Wechsel des Geschäftsführers der griechischen Tochtergesellschaft und Bevollmächtigung zur Durchführung der Gesellschafter-versammlung
 
II. Beantragung einer griechischen Steuernummer für den neuen Geschäftsführer der griechischen Tochtergesellschaft und Einreichung der A1-Bescheinigung
 
III. Einberufung und Durchführung der Generalversammlung der griechischen Tochtergesellschaft zum Wechsel des Geschäftsführers, und Änderung des Gesellschaftsvertrages  
 
IV. Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses beim griechischen Handelsregister (GEMI). Mitteilung und Aktualisierung der Daten des neuen Geschäftsführers bei der griechischen oder ausländischen Bank der griechischen Tochtergesellschaft
 
 
Im Einzelnen:
 
I. Beschluss der Muttergesellschaft zum Wechsel des Geschäftsführers der griechischen Tochtergesellschaft und Bevollmächtigung zur Durchführung der Gesellschafterversammlung
 
Der Beschluss der Muttergesellschaft wird Ihnen vom AP & Generalis Corporate Team in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Der Beschluss enthält Angaben zur Abberufung des bisherigen Geschäftsführers, zur Bestellung des neuen Geschäftsführers sowie zur erforderlichen Änderung der entsprechenden Artikel der Satzung der griechischen Tochtergesellschaft. 
Mit demselben Beschluss werden Mitarbeiter der Tochtergesellschaft oder des AP Generalis Corporate Teams zur Durchführung der Gesellschafterversammlung der griechischen Tochtergesellschaft und zur Beantragung einer griechischen Steuernummer für den neuen ausländischen Geschäftsführer der griechischen Gesellschaft bevollmächtigt.
Der Beschluss der Muttergesellschaft ist an ihrem Sitz notariell zu beglaubigen und erhält die notwendige Apostille.
Nach Erhalt der Apostille wird der Beschluss von AP & Generalis in die griechische Sprache rückübersetzt und beglaubigt. 
 
 
II. Beantragung einer griechischen Steuernummer für den neuen Geschäftsführer der griechischen Tochtergesellschaft und Einreichung der A1-Bescheinigung
 
Auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses wird von den Mitarbeitern des AP Generalis Corporate Teams für den neuen ausländischen Geschäftsführer eine griechische Steuernummer beim zuständigen Finanzamt für nicht Gebietsansässige beantragt. Zur Befreiung des ausländischen Geschäftsführers von der Sozial-versicherungspflicht in Griechenland wird beim ausländischen Sozial-versicherungsträger die A1-Bescheinigung beantragt. Nach entsprechender Übersetzung in die griechische Sprache wird diese beim griechischen Sozialversicherungsträger zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht in Griechenland eingereicht. 
 
Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – keine A1-Bescheinigung ausgestellt wird, muss der Geschäftsführer in Griechenland sozialversichert werden.
 
Anmerkung: Für Geschäftsführer aus Drittstaaten (außerhalb der EU) ist zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.                              
 
 
III. Einberufung und Durchführung der Generalversammlung der Gesellschafter der griechischen Tochtergesellschaft zum Wechsel des Gesellschafters, und Änderung des Gesellschaftsvertrages
 
Nach Beschlussfassung der Muttergesellschaft und Beantragung der griechischen Steuernummer für den neuen Geschäftsführer wird die Generalversammlung der Gesellschafter der griechischen Tochtergesellschaft einberufen, welche die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Geschäftsführers der griechischen Tochtergesellschaft beschließt. Dieser Beschluss wird in griechischer Sprache von AP Generalis vorbereitet, gegebenenfalls auch durchgeführt und unterschrieben, soweit eine entsprechende Bevollmächtigung vorliegt.
 
Mit demselben Beschluss wird auch die Satzung der griechischen Tochtergesellschaft entsprechend geändert. 
 
Wichtig: In der Regel erfolgt die Satzungsänderung notariell. Bei Gesellschaften, die im standardisierten Verfahren gegründet wurden, kann die Satzungsänderung auch ohne notarielle Beurkundung durchgeführt werden.  
 
 
IV. Veröffentlichung beim griechischen Handelsregister GEMI. Mitteilung und Aktualisierung der Daten bei der Geschäftsbank
 
Beim griechischen Handelsregister sind der Beschluss zur Bestellung des neuen Geschäftsführers, sowie die geänderte Satzung in kodifizierter Form einzureichen. Ferner sind im Onlineportal des Handelsregisters die Angaben des neuen Geschäftsführers zu ergänzen.
 
Die erforderlichen Unterlagen, aus denen die Personalien des neuen Geschäftsführers hervorgehen, sind zur Aktualisierung der Daten an die Geschäftsbank der griechischen Tochtergesellschaft weiterzuleiten. Die Unterschriftsproben hat der neue Geschäftsführer persönlich bei der zuständigen Filiale zu leisten. Dies ist nicht durch einen Bevollmächtigten möglich.
 

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie nicht nur bei der Vorbereitung des entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung und der Satzungsänderung, sondern während des gesamten Verfahrens zum Wechsel des Geschäftsführers in Griechenland.

 

 

 

Für eine qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und selbstverständlich auch per Telefon oder Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung, um die Lösung zu finden, die den Anforderungen Ihres Unternehmens am besten entspricht.