AP & Generalis berät internationalen Konzern bei der Umsetzung und Einrichtung eines einheitlichen Zahlungssystems für öffentliche Ladestationen von Elektrofahrzeugen

Elektromobilität befindet sich auch in Griechenland auf dem Vormarsch. Der gesetzliche Rahmen für die Elektromobilität wurde erst vor Kurzem geschaffen, primär durch das Gesetz 4710/2020 („zur Bestimmung des rechtlichen Rahmens und der Infrastruktur des Elektromobilitätsmarktes“), welches am 23.07.2020 in Kraft getreten ist.  Zuschüsse für Elektrofahrzeuge und Ladestationen, Steuererleichterungen, sowie der Regelung des neuen Elektromobilitätsmarkts stehen im Mittelpunkt des neuen griechischen Elektromobilitätsgesetzes.

Fragen der Einrichtung von öffentlichen Ladestationen, der Einbindung von Ladestationen in internationale Zahlungssysteme, sowie Fragen der Umsetzung von Vorgaben des einschlägigen Energie- und Energiehandelsrechts stehen seitdem im Mittelpunkt unserer Beratung.

In 2020 hat unser Team einen internationalen Konzern bei der Umsetzung und Einrichtung eines europaweiten bargeldlosen Zahlungssystems (Tankkarten) für öffentliche Ladestationen von Elektrofahrzeugen beraten. Unter Einbindung unseres deutschsprachigen Steuerberaterbüros konnten wir einheitlich auch in allen relevanten Fragen des griechischen Steuer- und Energierechts beraten.

Unsere Beratungsleistungen erfassten insbesondere folgender Fragen:

  • Umsetzung und Anwendung der EU-Verordnung für Ladestationen in Griechenland;
  • Stellungnahme zu diversen Fragen über die Aufteilung des Elektromobilitätsmarktes in Griechenland;
  • Vorgaben des griechischen Rechts über die richtige Ausweisung von Preisen an Ladestationen;
  • Prüfung von AGB für Verbraucher und Firmenkunden von Ladestationen;

Unser Team berät Sie gerne in den Bereichen Energie, Elektromobilität und Erneuerbare Energien in Griechenland