Vergaberecht
Unsere Beratungsleistung im öffentlichen Recht umfasst alle Fragestellungen des griechischen öffentlichen Auftrags- und Vergaberechts, insbesondere im Baurecht. Im Einzelnen beraten wir in folgenden Bereichen:
Betreuung und Beratung von der frühen Entwicklungsphase sowie während der Phase der Durchführung des Vertrages bis zur Abwehr von Einsprüchen.
Beratung von Auftragsnehmern hinsichtlich Ihrer Beziehung zum öffentlichen Auftraggeber bis zur Vollendung und Übergabe des Werkes sowie im Falle etwaiger Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schlechterfüllung gegen Subunternehmer und anderen Beteiligten.
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Übergabe des fertig gestellten Werkes.
Gründung inländischer Gesellschaften im Falle der Übernahme der Aufträge durch ARGE oder verbundene Gesellschaften