Vergaberecht

Unsere Beratungsleistung im öffentlichen Recht umfasst alle Fragestellungen des griechischen öffentlichen Auftrags- und Vergaberechts, insbesondere im Baurecht. Im Einzelnen beraten wir in folgenden Bereichen:

  • Betreuung und Beratung von der frühen Entwicklungsphase sowie während der Phase der Durchführung des Vertrages bis zur Abwehr von Einsprüchen.

  • Beratung von Auftragsnehmern hinsichtlich Ihrer Beziehung zum öffentlichen Auftraggeber bis zur Vollendung und Übergabe des Werkes sowie im Falle etwaiger Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schlechterfüllung gegen Subunternehmer und anderen Beteiligten.

  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Übergabe des fertig gestellten Werkes.

  • Gründung inländischer Gesellschaften im Falle der Übernahme der Aufträge durch ARGE oder verbundene Gesellschaften

 

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